Urotech - Medizinische Technologie
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Urotech - Medizinische Technologie
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Warum Qualitätsmanagement in Ihrer Praxis?

Gesetzliche Grundlagen und Forderungen:
  • 01. Januar 2004: der Gesetzgeber fordert laut §135a (1) SGB V sämtliche Leistungserbringer zur Sichtung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen auf.
  • §135a (2) SGB V Verpflichtung für Vertragsärzte, sich sowohl an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen, als auch einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
  • Krankenkassen geben bei der Wahl der Behandlung für durchzuführende medizinische Leistungen Kriterien vor.
  • Nachweis eines Qualitätsmanagement-Systems wird dabei ein nicht zu unterschätzendes Kriterium für die Krankenkassen sein.

Qualitätsmanagement ist kein Selbstzweck:

  • Sinnvolles Instrument zur Optimierung Ihrer Praxisführung und -organisation.
  • Wesentliche Grundlage für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung und wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis.
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